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Wenn durch die betriebliche Tätigkeit ein Schaden entsteht

Haftungsrisiken des Unternehmens absichern

Im Arbeitsalltag können Per­sonen verletzt, fremde Sachen beschädigt oder daraus weitere Schäden verursacht werden. Daraus können erhebliche Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen entstehen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung prüft geltend gemachte Ansprüche, übernimmt berechtigte Forderungen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Ich berücksichtige bei der Auswahl insbesondere Ihre Tätigkeit, die betrieblichen Risiken und den benötigten Leistungsumfang.


Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Vor Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung - denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

Die Haft­pflicht bietet Schutz
Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.

Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet - dazu gehören Architekten, Steuerberater und Ärzte. Selbständige in beratenden Berufen, die durch Fehlberatungen Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, sollten sich durch eine Vermögensschadenhaftpflicht schützen.

Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert das Risiko von Umweltschäden ab. Eine Produkthaftpflichtversicherung ersetzt Schäden durch fehlerhafte, vom Unternehmen gelieferte Waren und Leistungen - solche Schäden sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst.


FAQ zur Betriebhaftpflichtversicherung

Woher weiß ich, ob ich eine Betriebshaftpflicht oder eine spezielle Berufshaftpflicht brauche?

Das hängt von Ihrer Branche und Tätigkeit ab. Bestimmte Berufsgruppen wie Architekten, Steuerberater oder Ärzte sind gesetzlich zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflicht verpflichtet – für die meisten anderen Branchen reicht eine gut abgestimmte Betriebshaftpflicht. Ich prüfe das gerne für Ihre konkrete Tätigkeit.

Sind auch Schäden durch fehlerhafte Produkte mitversichert? 

Nein, das deckt die klassische Betriebshaftpflicht nicht ab – dafür gibt es die Produkthaftpflichtversicherung, die sich in der Regel ergänzend abschließen lässt.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter den Schaden verursacht, nicht ich selbst?

Mitarbeiter sind in einer Betriebshaftpflichtversicherung üblicherweise automatisch mitversichert, solange der Schaden im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit entstanden ist.

Reicht die Betriebshaftpflicht auch aus, wenn ich beratend tätig bin und Fehler zu finanziellen Schäden beim Kunden führen können? 

Nicht unbedingt – reine Vermögensschäden durch Fehlberatung sind oft nicht Teil der klassischen Betriebshaftpflicht. Hierfür ist meist eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll, die ich Ihnen bei Bedarf ergänzend erkläre.


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