Mit einer betrieblichen Altersvorsorge bieten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, zusätzlich für den Ruhestand vorzusorgen. Gleichzeitig sind für Arbeitgeber gesetzliche Vorgaben, Zuschüsse und die konkrete Gestaltung der Versorgung zu berücksichtigen.
Ich unterstütze Sie dabei, bestehende Regelungen zu prüfen oder eine betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen einzurichten und die Umsetzung verständlich und nachvollziehbar zu gestalten.

Flexible Vorsorge mit staatlicher Förderung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine der wichtigsten Möglichkeiten für Arbeitnehmer, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Hier zahlt entweder der Arbeitgeber Beiträge in eine Altersvorsorge (arbeitgeberfinanzierte bAV) oder der Arbeitnehmer investiert über eine Entgeltumwandlung einen Teil seines Bruttogehalts in eine bAV. Diese Form der Altersvorsorge bietet steuerliche Vorteile, kann durch Zuschüsse des Arbeitgebers ergänzt werden und hilft, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.
Grundsätzlich steht die betriebliche Altersversorgung allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern offen. Seit 2002 haben sie in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV über Entgeltumwandlung, sodass sie einen Teil ihres Bruttogehalts für die Altersvorsorge verwenden können.
Arbeitgeber sind verpflichtet, dieses Modell anzubieten, können aber selbst entscheiden, über welchen Durchführungsweg die bAV umgesetzt wird. In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber freiwillig mit eigenen Zuschüssen (seit 2019 gesetzliche Pflicht) an den Beiträgen oder leistet sogar vollständig arbeitgeberfinanzierte Beiträge.
Ein wichtiger Vorteil ist die steuerliche Behandlung, denn Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialabgabenfrei. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer durch eine bAV (über das Bruttogehalt) effektiv mehr für ihre Altersvorsorge zurücklegen können, als wenn sie das gleiche Geld privat (aus dem Nettogehalt) sparen würden. Zudem müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen seit 2019 einen Zuschuss von 15 Prozent auf die umgewandelten Beiträge zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dies erhöht das angesparte Kapital und sorgt für eine bessere Rente im Alter.
Ein weiterer Vorteil der bAV ist ihre Sicherheit. Die Beiträge werden entweder über Versicherungsunternehmen oder über betriebliche Versorgungseinrichtungen angelegt, wodurch langfristig stabile Rentenzahlungen möglich sind.
Der Staat fördert die bAV auf unterschiedlichen Wegen:
Auch wenn die bAV zahlreiche Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten. So unterliegen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vollen Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert werden, wodurch sich die effektive Rentenhöhe verringern kann.
Auf Betriebsrenten können außerdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Für gesetzlich pflichtversicherte Betriebsrentner gilt 2026 in der Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich. Krankenversicherungsbeiträge fallen grundsätzlich nur auf den darüberliegenden Teil der Betriebsrente an. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt dieser Freibetrag nicht.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers mitzunehmen (Portabilität) oder privat weiterzuführen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über eine Fortführung der Altersvorsorge zu sprechen. Wer die bAV nicht mitnehmen kann oder will, sollte sich über alternative Fortführungsoptionen informieren.
Seit 2018 bleibt bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein Teil der zusätzlichen Altersvorsorge anrechnungsfrei. Der Freibetrag umfasst die ersten 100 Euro monatlich sowie 30 Prozent des darüberliegenden Betrags und beträgt 2026 höchstens 281,50 Euro pro Monat. Auch Arbeitnehmer mit niedrigen Rentenansprüchen können dadurch von einer bAV profitieren, ohne dass ihre zusätzlichen Einkünfte vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Die betriebliche Altersversorgung bietet flexible Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen und dabei steuerliche Vorteile und Zuschüsse vom Arbeitgeber zu nutzen. Insbesondere die garantierten Leistungen und die staatliche Förderung machen die bAV zu einer effektiven Form der Altersvorsorge.
Die Wahl des richtigen Durchführungswegs kann einen großen Einfluss auf die Flexibilität und Rentabilität der Altersvorsorge haben. Um die optimale Lösung zu finden, ist eine professionelle Beratung empfehlenswert. Sie kann dabei helfen, die besten Optionen zu identifizieren und die individuellen Vorteile der bAV voll auszuschöpfen. Eine frühzeitige Entscheidung für die richtige Altersvorsorge kann entscheidend dazu beitragen, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Wie kann ich Ihnen helfen? Gerne berate ich Sie persönlich weiter.